Besucher-Information > Eintrittspreise
Residenzmuseum
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt
Schatzkammer
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt
Kombikarte
Residenzmuseum + Schatzkammer
15,- Euro regulär · 13,- Euro ermäßigt
Cuvilliés-Theater
(Eingang im Durchgang zwischen Brunnen- und Apothekenhof)
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt
Gesamtkarte
Residenzmuseum + Schatzkammer + Cuvilliés-Theater
20,- Euro regulär · 16,- Euro ermäßigt
Hofgarten + Hofbrunnwerk: Eintritt frei
Eintrittskarten für die Residenz München erhalten Sie an der Kasse der Residenz. Die Tickets können in bar oder mit Karte (EC/ EUROCARD/ MasterCard/ VISA) bezahlt werden. An der Kasse im Cuvilliés-Theater kann die Eintrittskarte für das Cuvilliés-Theater und Gesamtkarte gekauft werden. Eine Online-Bestellung von Eintrittskarten sowie eine Bezahlung mit Voucher oder per Rechnung sind leider nicht möglich.
Tipp: Bei großem Besucherandrang empfiehlt es sich, die Gesamtkarte an der Kasse des Cuvilliés-Theaters zu kaufen; so vermeiden Sie längere Wartezeiten.
Anmeldungen von Gruppen oder Reservierungen sind für die Residenz München nicht erforderlich. Die Maximalgröße von Gruppen ist auf 25 Personen beschränkt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gruppen über 25 Personen geteilt werden müssen und für jede Teilgruppe eine eigene Reiseleitung zur Verfügung stehen muss.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.
Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.
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